Letzte Änderung 05.12.2023
Rechtsprechung
Anforderung von Entscheidungen
Entscheidungsabdrucke können bei dem betreffenden Arbeitsgericht oder beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in anonymisierter Form schriftlich (auch per Fax) und unter Nennung des Aktenzeichens angefordert werden.
Für die Übersendung eines Entscheidungsabdrucks in schriftlicher oder digitaler Form wird eine Gebühr von 15,00 EUR erhoben.
Rechtsprechungsdatenbank der Justiz
Alle Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ab dem Jahr 2004 sind kostenfrei online in der Rechtsprechungsdatenbank Landesrecht online verfügbar.
Kontakt
Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts
Telefon: 06131 141-9518
E-Mail-Adresse: Entscheidungen.LAG(at)arbg.jm.rlp.de