Letzte Änderung 06.08.2024
Nachfolgend finden Sie verschiedene Klagevordrucke, Ausfüllhinweise und ein Merkblatt zum Herunterladen.
Allgemeine Hinweise:
Bitte beachten Sie immer Folgendes:
- Eine Klage muss immer unterschrieben sein.
- Eine Klage kann deshhalb nicht per Email eingereicht werden.
- Eine Klage ist immer mindestens zweifach einzureichen.
- Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht worden sein.
- Soweit vorhanden, fügen Sie bitte Belege bei.
Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe
Hinweisblatt des Formulars zur Beantragung von Prozesskostenhilfe (Ausfüllhilfe)
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss in deutscher Sprache bei Gericht eingereicht werden.
Unterstützend stehen nachfolgend nichtamtliche Übersetzungen des Antragsformulars und der Ausfüllhilfe in englischer, französischer, lettischer, polnischer, russischer und spanischer Frage zur Verfügung (Quelle: Bundesamt für Justiz, Bonn).
englisch
Übersetzung des Antragsformulars zur Prozesskostenhilfe in englischer Sprache
Übersetzung der Ausfüllhilfe in englischer Sprache
französisch
Übersetzung des Antragsformulars zur Prozesskostenhilfe in französischer Sprache
Übersetzung der Ausfüllhilfe in französischer Sprache
lettisch
Übersetzung des Antragsformulars zur Prozesskostenhilfe in lettischer Sprache
Übersetzung der Ausfüllhilfe in lettischer Sprache
polnisch
Übersetzung des Antragsformulars zur Prozesskostenhilfe in polnischer Sprache
Übersetzung der Ausfüllhilfe in polnischer Sprache
russisch
Übersetzung des Antragsformulars zur Prozesskostenhilfe in russischer Sprache
Übersetzung der Ausfüllhilfe in russischer Sprache
spanisch
Übersetzung des Antragsformulars zur Prozesskostenhilfe in spanischer Sprache
Übersetzung der Ausfüllhilfe in spanischer Sprache
Informationen
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz