Letzte Änderung: 03.09.2024
Arbeitsgericht Mainz
Adresse und Kontakt
Anschrift:
Arbeitsgericht Mainz
Ernst-Ludwig-Straße 6-8
55116 Mainz
Postfach 3030, 55020 Mainz
Telefon: 06131 141-9750
Telefax: 06131 141-9773
E-Mail in Verwaltungsangelegenheiten:
Poststelle.Mainz(at)arbg.jm.rlp.de
Soweit Sie einen verschlüsselten elektronischen Zugang zur Verwaltung wählen möchten, steht Ihnen das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de/ erforderlich.
Die Übersendung elektronischer Dokumente auf dem Weg des herkömmlichen E-Mail-Verkehrs ist in Rechtssachen nicht gestattet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nachfolgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten. Ausführlichere Erläuterungen finden Sie jeweils in den Bereichen "Wir über uns", "Service und Informationen" sowie "Themen".
Behördenleiter
Direktor des Arbeitsgerichts Stephan Eckert
Telefon: 06131 141-9777
Ständiger Vertreter des Behördenleiters
Richter am Arbeitsgericht Wilhelm Reimann
Telefon: 0671 708-3957
Pressesprecherin
Richterin am Arbeitsgericht Ruth Lippa
Telefon: 06131 141-9764
Kommissarische Geschäftsleiterin
Justizamtfrau Monika Müller-Griehl
Telefon: 06131 141-9750
Geschäftsstelle der 1. Kammer
Telefon: 06131 141-9766
Geschäftsstelle der 2. Kammer
Telefon: 06131 141-9759
Geschäftsstelle der 3. Kammer
Telefon: 06131 141-9764
Geschäftsstelle der 4. Kammer
Telefon: 06131 141-9768
Geschäftsstelle der 8. Kammer
Telefon: 06131 141-9768/9770
Geschäftsstelle der 9. Kammer
Telefon: 06131 141-9777
Geschäftsstelle der 10. Kammer
Telefon: 06131 141-9788
Die Rechtsantragstelle steht Ihnen für eine persönliche Vorsprache sowie telefonische Auskünfte zur Verfügung.
Es wird gebeten, vor einem persönlichen Erscheinen auf der Rechtsantragstelle telefonisch Kontakt aufzunehmen, um vorab zu klären, ob Fristen zu beachten sind und welche Unterlagen für einen zu vereinbarenden Termin bei der Rechtsantragstelle erforderlich sind.
Das Gericht ist unter der Telefonnummer 06131 141-9750 erreichbar.
Eine Auswahl verschiedener Klagevordrucke zum Download finden Sie unter der Rubrik "Service & Informationen".
Die in der Rechtsantragstelle tätigen Rechtspfleger helfen Ihnen kostenlos bei der Formulierung einer Klage, dem Ausfüllen eines Mahnbescheides oder der Abfassung eines Antrages.
Die Rechtsantragsstelle verfügt jedoch nicht über Dolmetscher. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- einen Personalausweis, Reisepass oder andere Identifikationsdokumente
- Postanschriften aller am Verfahren Beteiligten
- Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen, bisheriger Schriftwechsel
- Überstundenauflistungen, Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf das Verfahren haben könnten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilt. Rechtsberatung erhalten Sie bei den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden sowie Rechtsanwälten.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und in Eilfällen nach Vereinbarung
Kontakt zur Rechtsantragstelle
Termine nach vorheriger telefonischer Absprache
Telefon: 06131 141-9750
Zugang zum Gebäude
Das Arbeitsgericht Mainz befindet sich zusammen mit dem Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministeriums der Justiz in einem gemeinsamen Gebäude in der Ernst-Ludwig-Straße 6-8. Das Gebäude verfügt über einen behindertengerechten Eingang, die Sitzungssäle sind für Behinderte gut erreichbar.
Sicherheitskontrollen im Gebäude
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Ferner ist das Mitführen von alkoholischen Getränken, Cannabis und cannabisbasierten Produkten sowie Betäubungsmitteln (ausgenommen ärztlich verschriebene Medikamente) verboten.
Ebenso ist die Mitnahme von Tieren untersagt. Ausgenommen sind Blindenführ- und Assistenzhunde für dazu berechtigte Personen sowie Diensthunde der Polizei.
Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten befindet sich am Eingang des Gebäudes. Ein Einwurf bis 24:00 Uhr ist fristwahrend.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO
- Direktor des Arbeitsgericht Mainz Stephan Eckert
Arbeitsgericht Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 6-8, 55116 Mainz
Telefon 06131 141-9750
Telefax 06131 141-9773
E-Mail: Poststelle.Mainz(at)arbg.jm.rlp.de
- Ständiger Vertreter: Richter am Arbeitsgericht Wilhelm Reimann
Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach -
Justizzentrum Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach
Telefon 0671 708-0
Telefax 0671 708-3964
E-Mail: Poststelle.BadKreuznach(at)arbg.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Richterin am Arbeitsgericht Claudia Middeldorf
Arbeitsgericht Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 6-8, 55116 Mainz
Telefon 06131 141-9750
Telefax 06131 141-9773
E-Mail: Poststelle.Mainz(at)arbg.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
- Stammdaten,
- Kommunikationsdaten,
- Vertragsdaten,
- Forderungsdaten und,
- Zahlungsinformationen
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.
Empfänger
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligten des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichten,
- Gerichtsvollziehern,
- Rechtsanwälten und Bevollmächtigten nach den Prozessordnungen sowie
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
- die Rechte auf Information;
- das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Nach dem im 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Auskünfte zu einzelnen Rechtstreitigkeiten sind von dem Informationsanspruch nicht umfasst.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Auswärtige Kammern Bad Kreuznach
Hier finden Sie Informationen zur Außenstelle des Arbeitsgerichts Mainz
Gerichtstag Worms
Hier finden Sie Informationen zu den Gerichtstagen des Arbeitsgerichts Mainz
Elektronischer Rechtsverkehr
Es ist möglich, auf elektronischem Wege Rechtsmittel einzulegen, Anträge zu stellen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Geschäftsverteilung des Arbeitsgerichts Mainz
Hier finden Sie Informationen zur richterlichen Geschäftsverteilung